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Hilfe bei Umsetzung der Monitoring Leitlinien Herr Köhler wird Sie
ab sofort gern beim Aufbau eines Systems zur kontinuierlichen Erfassung der Emissionen (Monitoring-Konzept) aus Ihrer Anlage beraten und unterstützen. Die Erstellung und Umsetzung eines Monitoring-Konzeptes
ermöglicht Ihnen eine schnelle und genaue Angabe Ihrer Jahresemissionen in den jährlich abzugebenden Emissionsberichten und wird deshalb in den Monitoring-Leitlinien der Europäischen Kommission von allen
Anlagenbetreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen verlangt.
Verifizierung Ihrer Emissionsberichte Für das Jahr 2005 müssen Sie
falls Ihre Anlage in den Geltungsbereich des TEHG fällt spätestens am 01.03.2006 einen Emissionsbericht bei der zuständigen Behörde abgeben. Zuvor muss der Emissionsbericht durch einen nach TEHG
vereidigten Sachverständigen verifiziert sein – auch diese Aufgabe können Sie Herrn Köhler übertragen.
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